Der Weg zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Nicht-EU-Bürger*innen)
Nicht-EU-Bürger*innen möchten im Bundesgebiet einer Beschäftigung nachgehen?
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Voraussetzungen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für den Bereich Ausbildung, qualifizierte Beschäftigung sowie über das Beschleunigte Fachkräfteverfahren.
Internationale Fachkräfte
Landeshauptstadt München – Ausländerbehörde
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Ausländerbehörde
Ruppertstraße 19
80337 München