Ab dem 1. Juli dieses Jahres ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) für die zentrale Bearbeitung der Anerkennungsverfahren der Berufsabschlüsse von Pflegefachpersonen aus dem Ausland zuständig. Darauf hat der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Sonntag hingewiesen.
Die Zentralisierung der Anerkennungsverfahren beim LfP ist die Grundlage für eine bayernweit einheitliche, standardisierte, digitalisierte und zügige Verfahrensabwicklung – und ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität Bayerns für die dringend benötigten Pflegefachpersonen zu stärken. Damit werden die Verfahren künftig schneller und zielgerichtet abgewickelt.
Mit der neuen „Fast Lane“ für Pflegeberufe wird außerdem das Zusammenspiel zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) optimiert. Dies geschieht zum einen durch eine Zentralisierung von beschleunigten Verfahren für Pflegefachpersonen bei der ZSEF, die zukünftig ausschließlich für diese Verfahren zuständig sein soll und nicht wie bisher parallel noch die örtlichen Ausländerbehörden. Zum anderen wird die Zusammenarbeit verbessert zwischen ZSEF, LfP und KuBB, die schon heute zu allen Fragen der Anerkennung berät und so einen wesentlichen Beitrag zu schnellen Anerkennungsverfahren leistet.
Konkret bedeutet das für die Alten- und Pflegeheime sowie die Kliniken, dass sie in Zukunft im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nur noch einen Ansprechpartner sowohl für die aufenthaltsrechtliche Prüfung als auch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens haben, nämlich die ZSEF. Vorgeschaltet gibt es mit der KuBB eine Stelle, die die Arbeitgeber*innen in allen Fragen des Verfahrens berät. Mit der Zentralisierung der Anerkennungsverfahren beim LfP erhalten die Arbeitgeber*innen darüber hinaus die Sicherheit, dass für jedes Herkunftsland einheitliche Entscheidungen ergehen.