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Forderung nach bundeseinheitlicher Regelung der Pflegeassistenz-Ausbildung

11/07/2023

Pflegeverbände haben den Ländern Versagen beim Kampf gegen Personalnöte in stationären Pflegeeinrichtungen vorgeworfen. Es sei daher notwendig, dem Bund die Regelung der Pflegeassistenzausbildung direkt zu übertragen, um so die „notwendige Einheitlichkeit der Ausbildung schnell zu gewährleisten“, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, in Reaktion auf die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) letzte Woche in Friedrichshafen.

GMK-Vorsitzender, Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha von den Grünen, hatte betont, Bund, Länder und Arbeitgeber müssten daran arbeiten, dass mehr Menschen Berufe im Gesundheitswesen ergreifen und auch in diesem Sektor verblieben. Wichtig seien etwa Schulgeldfreiheit, mehr Anreize für Berufsaussteiger*innen zum Wiedereinstieg in den Pflegeberuf und weniger Leiharbeit in der Pflege. Dies alles sei bundesrechtlich zu regeln.

Für die Pflegeassistenzausbildung sind derzeit die Länder verantwortlich. DPR-Präsidentin Vogler sprach in diesem Zusammenhang von „Stückwerk“ mit „16 unterschiedlichen Bildungsbaustellen“. Das stehe auch im Widerspruch zum Anspruch der Bundesländer, beim Thema Personalmangel keine Zeit verlieren zu wollen.

Neue Beschäftigte mit Pflegeassistenzausbildung würden dringend benötigt, um das neue Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege zu erfüllen. Die Umsetzung dieses Systems läuft seit 1. Juli 2023. Nötig sei eine einheitliche, zweijährige Ausbildung zur Pflegeassistenz.

In Bayern gibt es derzeit die einjährige Ausbildung in der Pflegefachhilfe.

Mehr Informationen unter Kritik an den Ländern: Pflegerats-Präsidentin Vogler: Pflegeassistenz bundeseinheitlich regeln | springerpflege.de

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