Eine bedeutende Zahl von Pflegefachkräften aus dem Ausland steigt während des Anerkennungsverfahrens ihrer Berufsqualifikation in Deutschland aus. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
In Deutschland stellten seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 bis 2021 rund 60.000 außerhalb der EU qualifizierte Pflegefachpersonen einen Antrag auf Anerkennung in einem Pflegeberuf. Der größte Teil von ihnen müsse aber – weil wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf bestehen – auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit eine sogenannte Ausgleichsmaßnahme (Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang) erfolgreich absolvieren.
Genau an dieser Stelle beende oder unterbräche eine „bedeutende Anzahl der Pflegekräfte“ ihr Anerkennungsverfahren, schreibt das BIBB in seiner Studie.
Damit drohe das Potenzial der im Ausland qualifizierten Personen für den deutschen Arbeitsmarkt verloren zu gehen, warnt das Bundesinstitut. Für die im Ausland qualifizierte Fachkraft bedeute dies, nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten zu können.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, das Pflegende ohne erfolgreich abgeschlossene Ausgleichsmaßnahme zwar oft weiterhin dem Gesundheitssystem zur Verfügung stehen – allerdings unterhalb der eigenen Qualifikation auf Helferniveau.
Die Studie des BIBB zeigt gleichzeitig eine Reihe von Handlungsoptionen auf, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Unter anderem die Beratung und Begleitung während des Verfahrens sollte bereitgestellt werden und die Finanzierung des Verfahrens gilt es sicherzustellen.
Weitere Informationen unter Annerkennungsverfahren – Pflegefachpersonen aus Drittstaaten nicht vergraulen (bibliomed-pflege.de)