Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt in § 4 unter anderem die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um jene pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist.
Voraussetzung für die Ausübung dieser Aufgaben ist, dass die betreffende Person über eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachfrau oder -mann verfügt. Allerdings wirft diese Gesetzgebung in der Praxis immer wieder Fragen auf. Deshalb hat nun das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) ein Modellprojekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK) gestartet.
VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, wird vom Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) gefördert. Beteiligt sind Mitarbeitende aus acht Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft.
Das Projekt läuft bis Jahresende. Daraus soll ein Handlungsrahmen abgeleitet werden, der dann für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in Krankenhäusern sorgt.
Mit der gesetzlichen Regelung soll eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe einhergehen, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege nur noch durch entsprechend qualifiziertes Personal mit den erforderlichen Konsequenzen wahrgenommen werden darf.