Pflegestudierende sollen künftig eine Vergütung für die gesamte Dauer ihrer hochschulischen Ausbildung erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium hervor.
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die sich zukünftig für ein Pflegestudium entscheiden oder die dieses bereits angetreten haben. Mit diesem Gesetzentwurf soll gleichzeitig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege vereinfacht und damit zügiger abgewickelt werden können.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte sich erst vor kurzem erneut für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der hochschulischen Pflegeausbildung eingesetzt.
Mit dem PflStudStG soll das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet und die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch die Integration in das bereits bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung (Pflegeausbildungsfonds) geregelt werden.
Auch Personen, die bereits ein Pflegestudium angetreten haben, sollen für die verbleibende Studiendauer eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Dieser Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und liegt den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vor.