Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Referentenentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) vorgelegt. Demnach sollen Pflegefachpersonen die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen. Außerdem erhalten die Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Bislang hat die Profession Pflege im G-BA lediglich ein allgemeines Beteiligungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung und ein Stellungnahmerecht, wenn es um die Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachpersonen geht.
Das Antrags- und Mitberatungsrecht beinhaltet „das Recht, Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung setzen zu lassen und bei der Beschlussfassung anwesend zu sein“. Zudem besteht ein „Einvernehmenserfordernis“ bei Entscheidungen über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Bestellung von Sachverständigen durch einen Unterausschuss. Außerdem „wird die Vertretung der Berufsorganisationen der Pflegeberufe zur Wahrnehmung der erweiterten Beteiligungsrechte finanziell unterstützt“.
Die Leitung der Gesundheitskioske soll eine Pflegefachperson übernehmen, die gemeinsam mit weiteren Mitarbeiter*innen allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen, präventiven und sozialen Bedarfsermittlung erbringt. Perspektivisch sollen insbesondere Pflegefachpersonen mit Heilkundekompetenz im Sinne von Community Health Nurses die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen.
In den Gesundheitskiosken sollen zukünftig auch Aufgaben der ergänzenden Primärversorgung erfolgen. Das soll insbesondere Ärzt*innen entlasten und die Versorgung bei einem absehbaren Hausarztmangel auch langfristig sicherstellen.
Voraussetzung dafür sei, dass für die konkreten Tätigkeiten gezielt qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung stehe. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Deutschen Pflegerats (DPR) an. Bereits im vergangenen Herbst sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler, dass die Idee der Gesundheitskioske unter Leitung von examinierten Pflegefachpersonen zwar grundsätzlich gut ist. Allerdings sei unklar, woher das benötigte Personal kommen solle, schließlich werde dieses bereits heute händeringend gesucht.
Der Referentenentwurf spricht indes von neuen Entwicklungs- und Karrierechancen für Pflegefachpersonen, die die Attraktivität des Pflegeberufs steigern könnten.
Mehr Informationen unter Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – Mehr Macht für Profession Pflege im G-BA (bibliomed-pflege.de)