Ein Ausschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat Empfehlungen zur Reformierung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) vorgelegt. Drei pflegerische Organisationen – die VdPB selbst, der Bayerische Landespflegerat und die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern – waren an der Erarbeitung der Kernpunkte beteiligt. Die Empfehlungen sollen „die Grundlage (…) für eine gesetzliche Neuregelung durch den Bayerischen Landtag“ bilden.
Diese Empfehlungen sehen eine Pflichtregistrierung zunächst aller Pflegefachpersonen in Bayern vor. Langfristig könnten auch „Pflegefachhelfer*innen“ unter die neue Regelung fallen, „sofern das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt und generalistisch ausgestaltet“ werde. Würden die gesetzlichen Grundlagen noch in diesem Jahr geschaffen, könnte die Registrierungspflicht ab 2024 oder 2025 in Kraft treten.
Die Eckpunkte sehen zudem die Schaffung eines „Anreizsystems“ vor, etwa über Beratung, Information und Möglichkeiten der aktiven Mitwirkung, um die Mitgliedschaft in der VdPB für Pflegepersonen attraktiver zu machen.
Über die künftige Finanzierung der VdPB trifft das Eckpunktepapier nur vage Aussagen. Zu berücksichtigen seien sowohl „Ressourcen“ des Freistaats Bayern als auch eine „mögliche Beteiligung von Mitgliedern durch Beiträge“.
Die VdPB war im April 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen worden. Im Oktober 2017 nahm sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre Arbeit auf. Pläne zur Verwirklichung einer Pflegekammer in Bayern waren zuvor gescheitert. Obwohl die Aufgaben der VdPB jenen einer Pflegekammer ähneln, betrachten Vertreter*innen des Berufsstands Pflege sie mehrheitlich aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft und Beitragsfreiheit nicht als demokratisch legitimierte und unabhängige Interessenvertretung der Pflegefachpersonen in Bayern.
Mehr Informationen unter Bayern – VdPB soll reformiert werden (bibliomed-pflege.de)